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   OVG Niedersachsen, 19.02.2018 - 7 ME 1/18   

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https://dejure.org/2018,3774
OVG Niedersachsen, 19.02.2018 - 7 ME 1/18 (https://dejure.org/2018,3774)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.02.2018 - 7 ME 1/18 (https://dejure.org/2018,3774)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Februar 2018 - 7 ME 1/18 (https://dejure.org/2018,3774)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2008 - 2 M 72/08

    Anforderungen an die Begründung der Beschwerde nach § 146 Abs. 4 VwGO

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.02.2018 - 7 ME 1/18
    Eine ordnungsgemäße Begründung liegt mithin nur dann vor, wenn sich aus den Darlegungen des Beschwerdeführers die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Entscheidung und die Notwendigkeit seiner Abänderung oder Aufhebung ergeben (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.05.2008 - 2 M 72/08 -, NVwZ-RR 2008, 747; OVG Hamburg, Beschluss vom 12.12.2013 - 4 Bs 333/13 -, NVwZ-RR 2014, 494).
  • OVG Hamburg, 12.12.2013 - 4 Bs 333/13

    Anhörungsrüge; Ablehnung der Beschwerde durch Oberverwaltungsgericht;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.02.2018 - 7 ME 1/18
    Eine ordnungsgemäße Begründung liegt mithin nur dann vor, wenn sich aus den Darlegungen des Beschwerdeführers die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Entscheidung und die Notwendigkeit seiner Abänderung oder Aufhebung ergeben (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.05.2008 - 2 M 72/08 -, NVwZ-RR 2008, 747; OVG Hamburg, Beschluss vom 12.12.2013 - 4 Bs 333/13 -, NVwZ-RR 2014, 494).
  • OVG Niedersachsen, 18.04.2018 - 10 ME 73/18

    Auflage; Aufnahmestopp; Eignung; Gefährdung; Jugendhilfeeinrichtung; Kindeswohl;

    Insoweit genügt weder eine Wiederholung des erstinstanzlichen Vortrages (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 18.07.2017 - 11 ME 181/17 -, juris Rn. 10; vgl. auch Beschluss vom 29.02.2018 - 7 ME 1/18 -, juris Rn. 9), noch eine bloße Bezugnahme hierauf (Meyer-Ladewig/Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Juni 2017, § 146 Rn. 13c m.w.N.; Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Auflage 2014, § 146 Rn. 77, 79 m.w.N.).

    Aus den vorgetragenen Gründen muss sich ergeben, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts abzuändern oder aufzuheben ist (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 19.02.2018 - 7 ME 1/18 -, juris Rn. 7; vgl. auch Beschluss vom 25.07.2014 - 13 ME 97/14 -, juris Rn. 4; Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Auflage 2014, § 146 Rn. 78).

  • OVG Niedersachsen, 17.05.2018 - 10 ME 198/18

    Ergehen eines Hausverbotes für ein Behördengebäude zum Schutz der Rechte der

    Insoweit genügt weder eine Wiederholung des erstinstanzlichen Vortrages (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 18.07.2017 - 11 ME 181/17 -, juris Rn. 10; vgl. auch Beschluss vom 29.02.2018 - 7 ME 1/18 -, juris Rn. 9), noch eine bloße Bezugnahme hierauf (Meyer-Ladewig/Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Juni 2017, § 146 Rn. 13c m.w.N.; Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Auflage 2014, § 146 Rn. 77, 79 m.w.N.).

    Aus den vorgetragenen Gründen muss sich auch ergeben, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts abzuändern oder aufzuheben ist (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 19.02.2018 - 7 ME 1/18 -, juris Rn. 7; vgl. auch Beschluss vom 25.07.2014 - 13 ME 97/14 -, juris Rn. 4; Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Auflage 2014, § 146 Rn. 78).

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